Meldung vom 26.09.2018 Ab sofort können auch Teilnehmer an einem Freiwilligendienst einmalig die Ehrenamtskarte erhalten können. Die Beantragung muss aber erfolgen, solange der Antragsteller noch aktiv im Freiwilligendienst ist. Ehemalige Freiwilligendienstleistende können also nicht „rückwirkend“ die Karte erhalten.
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