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Kreisjugendamt / Kreisjugendring

Kreisjugendamt Ebersberg

Zuschüsse für die Jugendarbeit


Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Ebersberg hat Zuschussrichtlinien für die Förderung der Jugendarbeit erlassen (zuletzt geändert am 18.07.2019): durch die Richtlinien wird die Jugendarbeit finanziell unterstützt.

Antragsberechtigt sind alle dem Kreisjugendring (KJR) angeschlossenen Jugendorganisationen, sowie die übrigen Träger der Jugendhilfe gemäß §§ 12, 74 und 75 SGB VIII.

Der Kreisjugendring Ebersberg ist Hauptansprechpartner für die Zuschussrichtlinien. Förderung kann man in folgenden Bereichen erhalten:

  • Veranstaltungen ohne Übernachtung
  • Veranstaltungen mit Übernachtung
  • Mitarbeiterbildung
  • Verwaltungskosten
  • Anschaffungen und Ausstattung
  • Neue Projekte/Initiativen/Ideen
  • Grundförderung für Jugendleiter/innen (Juleica)
  • Förderung der Aus- und Fortbildung für ehrenamtlich Tätige

Das Kreisjugendamt fördert den Bereich "Räume der Jugendarbeit". Dabei beraten wir in Zuschussfragen und schreiben die Richtlinien fort. Weitere Informationen finden Sie unter: https://kreisjugendamt.lra-ebe.de/praeventive-jugendhilfe/zuschuesse-fuer-die-jugendarbeit/zuschussrichtlinien/

Kreisjugendring Ebersberg

Ansprechpartner für Fragen rund um die Jugendarbeit im Landkreis. Weite Informationen finden Sie unter: https://www.kjr-ebe.de/