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Bayerische Ehrenamtskarte im Landkreis Ebersberg

Informationen zur Bayerischen Ehrenamtskarte

Mit unermüdlichem bürgerschaftlichen Engagement in sozialen, kulturellen, sportlichen und politischen Bereichen schaffen alleine in Bayern rund 3,8 Millionen Bürgerinnen und Bürger unbezahlbare Werte. Durch ihren persönlichen Einsatz und gelebter Solidarität wird unsere Gesellschaft erst stark und lebendig. Freiwilliges und langjähriges Engagement ohne Gegenleistungen verdient eine Kultur der Anerkennung und Wertschätzung.

Was ist die Ehrenamtskarte?

Die Ehrenamtskarte ist ein Zeichen der Anerkennung und des Dankes des Landkreises Ebersberg an die zahlreichen Bürgerinnen und Bürger, die sich seit vielen Jahren überdurchschnittlich ehrenamtlich engagieren. Sie soll ein „Dankeschön“ sein und Vorteile für die vielen Menschen bieten, die sich in den verschiedensten Bereichen unserer Gesellschaft jeden Tag für Andere und für das Gemeinwohl einsetzen.
Mit der Ehrenamtskarte sind viele Vergünstigungen unterschiedlichster Art verbunden. Die Karteninhaber erhalten eine Eintrittsermäßigung von der Bayerischen Schlösser und Seenverwaltung, für den Besuch von staatlichen Museen und Sammlungen, sowie bei teilnehmenden kommunalen Einrichtungen und Gewerbetreibenden aus der privaten Wirtschaft. Dies kann beispielsweise ein Rabatt in einer Buchhandlung oder einem Sportfachgeschäft sein.
Sie können die Ehrenamtskarte in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis bzw. Reisepass in allen teilnehmenden Bayerischen Landkreisen nutzen. Die aktuelle Übersicht finden Sie hier: www.ehrenamtskarte.bayern.de

Wer erhält die Ehrenamtskarte?

Ehrenamtskarte Blau (Gültigkeitsdauer = 3 Jahre)

  • Freiwilliges unentgeltliches Engagement von durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich. Ein angemessener Kostenersatz ist zulässig
    (Auslagenersatz maximal 2400 €/Jahr)
  • Mindestens seit zwei Jahren gemeinwohlorientiert aktiv im Bürgerschaftlichen Engagement
  • Mindestalter 16 Jahre
  • Auf Wunsch ohne weitere Prüfung:
    o Inhaber der Jugendleiterkarte „Juleica“
    o Aktive Feuerwehrdienstleistende mit abgeschlossener Truppmann Ausbildung und aktive Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung für ihren jeweiligen Einsatzbereich
    o Wohnsitz muss im Landkreis Ebersberg liegen

Ehrenamtskarte Gold (Gültigkeitsdauer = unbegrenzt)

  • Inhaber des Ehrenzeichens des Bayerischen Ministerpräsidenten
  • Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst, die das Feuerwehr-Ehrenzeichens des Freistaates Bayern bzw. die Auszeichnung des Bayerischen Innenministeriums für 25- bzw. 40-jährige aktive Dienstzeit erhalten haben
  • Ehrenamtliche, die nachweislich mindestens 25 Jahre jährlich 250 Stunden oder 5 Stunden pro Woche ehrenamtlich tätig waren.
  • Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes die für 25- bzw. 40 jährige aktiven Dienst ausgezeichnet wurden und jetzt nur noch passiven engagiert sind

Wie erhalte ich eine Ehrenamtskarte?

Eine persönliche Ehrenamtskarte können Bürgerinnen und Bürger über den Verein oder die Organisationen, bei dem/der sie ehrenamtlich tätig sind, beim Landratsamt beantragen. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer kann ein Folgeantrag gestellt werden, eine automatische Verlängerung erfolgt nicht.
Das Antragsformular finden Sie unten stehend oder Sie fordern es telefonisch unter der Rufnummer 08092-823 397 an. Sie können das Formular direkt am Bildschirm ausfüllen, ausdrucken und per Post an die angegebene Adresse senden. Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen kann auf Ihre rechtsverbindliche Unterschrift leider nicht verzichtet werden. Daher ist derzeit eine Online-Übermittlung leider nicht möglich. Nach Prüfung der Voraussetzungen wird Ihre Karte gedruckt und Ihnen zugesandt.

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Antragsformulare

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