Kulturförderung des Landkreises Ebersberg
Im Rahmen seiner Kulturförderrichtlinien fördert der Landkreis Ebersberg überörtliche Projekte durch die Gewährung von Wettbewerbszuschüssen, von zeitlich befristeten Basisförderungen sowie von einmaligen Zuschüssen und die beschränkte Übernahme von Defiziten bis zu einer vorher festgelegten Höhe („Ausfallbürgschaft“).
Gefördert werden bedeutende, auch neue, Projekte im Landkreis Ebersberg, die zum Ausbau eines attraktiven Kulturangebotes für alle Landkreisbürgerinnen und –bürger beitragen. Hierzu zählen Projekte aller Kultursparten, wie bildende und darstellende Kunst, Fotografie, Musik, Heimat- und Brauchtums-pflege, Kulturgeschichte, Museen, Literatur und neue Medien.
Anträge sind mit einer Einnahme-Ausgabe-Schätzung bis zum 1. September des Vorjahres beim Landratsamt einzureichen.
Gefördert werden bedeutende, auch neue, Projekte im Landkreis Ebersberg, die zum Ausbau eines attraktiven Kulturangebotes für alle Landkreisbürgerinnen und –bürger beitragen. Hierzu zählen Projekte aller Kultursparten, wie bildende und darstellende Kunst, Fotografie, Musik, Heimat- und Brauchtums-pflege, Kulturgeschichte, Museen, Literatur und neue Medien.
Anträge sind mit einer Einnahme-Ausgabe-Schätzung bis zum 1. September des Vorjahres beim Landratsamt einzureichen.
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