#DSEEinformiert: Zuwendungsempfängerregister

05. Dezember 2023: Das neue Zuwendungsempfängerregister soll ab dem 1. Januar 2024 kommen. Doch was bedeutet das für gemeinnützige Organisationen? Einige befürchten neue bürokratische Herausforderungen für Vereine und Stiftungen. Dabei soll der Registereintrag automatisch durch die Finanzbehörden erfolgen. Kann das klappen? Und was ist überhaupt Hintergrund und Zweck des neuen Registers?
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Zu diesen Fragen geben wir gemeinsam mit Rechtsanwalt Alexander Vielwerth direkt nach dem Start des ZER Auskunft und Einblicke in erste praktische Erfahrungen.

Wann findet diese Veranstaltung statt?

• 09.01., 17:00–18:15 Uhr: #DSEEinformiert Zuwendungsempfängerregister 1
• 31.01., 17:00–18:15 Uhr: #DSEEinformiert Zuwendungsempfängerregister 2

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